Gewährungsakte
Gewährungsakte
Gewährungsakte von Beihilfen und wirtschaftlichen Vergünstigungen jeglicher Art über 1.000,00 € sind veröffentlichungspflichtig:
- die Schule hat bisher keine Beträge über 1.000,00 € ausbezahlt bzw. Vergünstigungen in diesem Ausmaß gewährt, somit werden keine Gewährungsakte veröffentlicht.