Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.

Zugangsvoraussetzungen: Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden.
Anfragen um Bürgerzugang:
Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
  • Name der Schulführungskraft: Dagmar Morandell – E-Mail: dagmar.morandell@schule.suedtirol.it
  • Name der Stellvertreterin der Schulführungskraft: Edith Kofler – E-Mail: edith.kofler@schule.suedtirol.it
  • Tel. der Schule: 0463 886144
  • Anschrift: Schulsprengel Nonsberg – Holzweg 12 – 39010 St. Felix
  • E-Mail der Schule: ssp.nonsberg@schule.suedtirol.it
  • PEC-Mail der Schule: ssp.nonsberg@pec.prov.bz.it
 Register der Anfragen um Bürgerzugang:

 

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