Dienstcharta und Qualitätsstandards
Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
Auf Landesebene wurden für die Schulen die staatlichen Bestimmungen über die verpflichtende Einführung einer Dienstcharta nicht übernommen. Artikel 7 des Landesgesetzes Nr. 12/2000 legt Folgendes fest: „Jede Schule gibt sich mit Beschluss des Schulrates eine eigene interne Schulordnung und sieht darin auch die Anwendung der Dienstleistungsgrundsätze vor.“
- Schulordnung – genehmigt mit Beschluss des Schulrates Nr. 3 vom 22.05.2024
- Schüler- und Schülerinnencharta – Beschluss Nr. 2523 vom 21.07.2003