Gesamtbetrag der Prämien
Leistungsprämien für das Lehrpersonal:
- Gesamtbetrag der Leistungsprämien – Lehrpersonal Schulsprengel Nonsberg
- Verteilung der mit der Performance verbunden, bereitgestellten und tatsächlich verteilten Prämien:
- Schuljahr 2023/24: 16.220,00 €
- Schuljahr 2022/23: 18.164,00 €, ausbezahlter Betrag: 18.163,96 €
- Schuljahr 2021/22: 16.500,00 €, ausbezahlter Betrag: 16.499,84 €
- Schuljahr 2020/21: 16.488,00 €, ausbezahlter Betrag: 16.485,67 €
- Schuljahr 2019/20: 16.632,00 €, ausbezahlter Betrag: 16.629,97 €
- Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente, welche im System zur Bewrtung und Überprüfung der Performance festgesetzt sind:
- Differenzierungsmaß bei der Verwenung der Prämien für das Lehrpersonal:
- Leistungeprämien Schuljahr 2023/24:
- noch nicht ausbezahlt
- Leistungeprämien Schuljahr 2022/23:
- Anzahl der ausbezahlten Prämien: 35
- Durchschnittsbetrag der Prämien: 518,97 €
- Anzahl Prämien bis 500,00 €: 20 = ger. 57%
- Anzahl Prämien von 500 bis 1.000 €: 11 = ger. 31%
- Anzahl Prämien über 1.000 €: 4 = ger. 11%
- Leistungeprämien Schuljahr 2021/22:
- Anzahl der ausbezahlten Prämien: 33
- Durchschnittsbetrag der Prämien: 500,00 €
- Anzahl Prämien bis 500,00 €: 19 = ger. 58%
- Anzahl Prämien von 500 bis 1.000 €: 12 = ger. 36%
- Anzahl Prämien über 1.000 €: 2 = ger. 6%
- Leistungeprämien Schuljahr 2020/21:
- Anzahl der ausbezahlten Prämien: 34
- Durchschnittsbetrag der Prämien: 484,87 €
- Anzahl Prämien bis 500,00 €: 21 = ger. 62%
- Anzahl Prämien von 500 bis 1.000 €: 10 = ger. 29%
- Anzahl Prämien über 1.000 €: 3 = ger. 9%
- Leistungeprämien Schuljahr 2019/20:
- Anzahl der ausbezahlten Prämien: 31
- Durchschnittsbetrag der Prämien: 536,45 €
- Anzahl Prämien bis 500,00 €: 15 = ger. 48%
- Anzahl Prämien von 500 bis 1.000 €: 13 = ger. 42%
- Anzahl Prämien über 1.000 €: 3 = ger. 10%
- Leistungeprämien Schuljahr 2023/24:
- Verteilung der mit der Performance verbunden, bereitgestellten und tatsächlich verteilten Prämien:
Leistungsprämien für das Landespersonal:
- Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Leistungsprämien (Absatz 6 Art. 9 des BKV 04.07.2002):
- maximaler Betrag der zusätzlichen Leistungsprämie: das Doppelte des Grundbetrages;
- Beurteilungsniveau der Leistungen;
- Komplexität der zugewiesenen Aufgaben;
- mit diesen Aufgaben verbundene Verantwortung;
- Bereitschaft zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben;
- Verhältnismäßigkeit zwischen Gesamtentlohnung (inklusive Zulagen) und Leistungen;
- Abwesenheiten (wiederholt oder verlängert).