Art. 31, Abs. 1 des d. lgs 33/2013
Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung in den Schulen wird von einem Kontrollorgan durchgeführt.
Art. 33 des DLH Nr. 38/2017
für die Kontrolle über die Verwaltung und Buchhaltung der Schule – Zeitraum 01.04.2024 bis 30.04.2025
ernannt mit Dekret der Landesschuldirektorin Nr. 4699/2024 vom 26.03.2024 (Anlage zum Dekret – Liste Ernennungen).
Art. 5 des DLH Nr. 38/2017
Art. 19 des DLH Nr. 38/2017
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